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AGB

Unsere Bedingungen gelten auch dann, wenn der Besteller oder Käufer seiner Bestellung seine eigenen Einkaufsbedingungen zugrunde legt.

 

Preise:

Die Preise verstehen sich, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart, stets ab 63543 Neuberg einschließlich Verpackung ohne MwSt.

 

Zahlungsbedingungen:

Es gelten die individuell vereinbarten Zahlungsbedingungen.

Zahlungen haben porto- und spesenfrei zu erfolgen. Die Aufrechnung mit bestrittenen Gegenforderungen und die Zurückbehaltung fälliger Rechnungsbeträge sind unzulässig.
Bleibt der Besteller mit einer Zahlung in Verzug, so wird die gesamte Restschuld fällig.

Eigentumsvorbehalt:

Alle gelieferten Waren bleiben bis zur völligen Bezahlung aller - auch in Zukunft erst entstehenden - uns aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller zustehenden Forderungen unser Eigentum.
Das gilt auch dann, wenn der Käufer bestimmte von ihm bezeichnete von uns gelieferte Ware bezahlt hat. Wechsel und Schecks gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung unserer Saldo-Forderung.
Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware zu verarbeiten oder umzubilden.
Durch die Verarbeitung erwirbt der Käufer nicht das Eigentum an der neuen Sache gem. § 950 BGB.
Vielmehr sind sich Verkäufer und Käufer darüber einig, dass eine etwaige Verarbeitung durch den Käufer für den Verkäufer erfolgt, ohne diesen zu verpflichten und dass die durch die Umbildung geschaffene neue Sache für den Verkäufer entsteht und ihm zu Eigentum übertragen wird, indem der Käufer sie für den Verkäufer in Verwahrung nimmt.
Die verarbeitete Ware dient zur Sicherung des Vorbehalts-Verkäufers nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen verarbeitet, erwirbt der Verkäufer das Miteigentumsrecht an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der von ihm gelieferten Ware
im Verhältnis zu den Rechnungswerten der anderen verarbeiteten Gegenstände im Zeitpunkt der Verarbeitung. Für die aus der Verarbeitung oder Umbildung entstehende neue Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie das für die Vorbehaltsware gesagte. Sie gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen.
Der Käufer darf sie im Rahmen seines ordentlichen Geschäftsbetriebes veräußern oder verarbeiten, und zwar bis auf Widerruf. Die Forderungen des Käufers mit allen Nebenrechten aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an den Verkäufer abgetreten, und zwar gleich, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft wird. Für den Fall, dass die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen, nicht dem Verkäufer gehörenden Waren, sei es ohne oder nach V erarbeitung
verkauft wird, gilt die Forderung in dem Verhältnis abgetreten, das dem zur Zeit des Verkaufs bestehenden Wertverhältnis des Eigentums oder Miteigentums des Verkäufers an der Vorbehaltsware zu den übrigen Waren und zu den Miteigentumsrechten anderer an den neu geschaffenen Sachen entspricht
(entsprechend dem Verhältnis der Rechnungswerte im Sinne des obigen Absatzes).

Entsprechendes gilt für Schadenersatz- oder Versicherungsansprüche, die der Käufer für Beschädigung oder Verlust der Ware erwirbt. Eigentumsvorbehaltsware darf ohne Zustimmung des Verkäufers weder verpfändet noch zur Sicherung übereignet werden. Wir sind sofort zu benachrichtigen, wenn die Ware gepfändet oder anderweitig beeinträchtigt wird. Das Recht des Käufers am Besitz der Vorbehaltsware erlischt, wenn er seinen Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt. Das gleiche gilt, wenn nach Lieferung in den Vermögensverhältnissen des Käufers eine wesentliche Verschlechterung eintritt. Der Verkäufer ist dann berechtigt, die Vorbehaltsware in unmittelbaren Besitz zu nehmen.

Die durch die Zurücknahme der Vorbehaltsware entstehenden Kosten trägt der Käufer. Der Verkäufer ist berechtigt, die zurückgenommene Vorbehaltswaren nebst Zubehör durch freihändigen Verkauf bestmöglich zu verwerten. Der Erlös wird nach Abzug der Kosten dem Käufer auf seine Schuld angerechnet.
Ein etwaiger Übererlös wird ihm ausgezahlt. Die Inbesitznahme der Vorbehaltsware gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag. Übersteigt die nach vorstehenden Bestimmungen entstehende Sicherung unsere Forderung um mehr als 20%, so geben wir auf Verlangen des Käufers die übersteigende Sicherheit frei.

Unsere Aufzeichnungen im gesamten Schriftwechsel und aller Muster sind nur für den Empfänger bestimmt. Weitergabe in jeder Form ist nur mit unserer Genehmigung gestattet.
Bei Spezial-Fertigungen behalten wir uns das Recht der 10-prozentigen Mehr- oder Minderlieferung vor.

Lieferzeit:

Alle Angaben sind nur annähernd. Bei höherer Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen, behördlichen Maßnahmen, Schwierigkeiten bei der Einfuhr verkaufter Ware, Verzögerungen in der Beförderung sowie solchen unverschuldeten Betriebsstörungen, die länger als eine Woche gedauert haben oder voraussichtlich dauern, wird die Lieferfrist bzw. Abnahmefrist ohne weiteres um die Dauer der Behinderung, längstens jedoch um 5 Wochen zuzüglich Nachlieferungsfrist verlängert.

Die Verlängerung tritt nicht ein, wenn der anderen Partei nicht unverzüglich Kenntnis von dem Grund der Behinderung gegeben wird, sobald zu übersehen ist, dass die vorgenannten Fristen nicht eingehalten werden können. Ist die Lieferung bzw. Abnahme nicht rechtzeitig erfolgt, so kann die andere Vertragspartei vom Vertrag zurücktreten. Sie muss dies jedoch mindestens 2 Wochen vor Ausübung des Rücktritts schriftlich ankündigen.
Hat die Behinderung länger als 5 Wochen gedauert und wird der anderen Vertragspartei auf Anfrage nicht unverzüglich mitgeteilt, dass rechtzeitig geliefert bzw. abgenommen werden kann, dann kann die andere Vertragspartei sofort vom Vertrag zurücktreten. Schadenersatzansprüche sind in den vorgenannten
Fällen ausgeschlossen. Versand erfolgt stets, auch bei frachtfreier Lieferung, auf alleinige Gefahr und Rechnung des Empfängers. Expressgutversand sowie Versicherung wird nur nach Vorschrift und zu Lasten des Empfängers vorgenommen.

Mängelrügen:

Der Käufer ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Empfang vor Verarbeitung zu prüfen, Beanstandungen wegen der Stückzahl sowie offensichtliche Mängel werden nur berücksichtigt, wenn sie innerhalb einer Ausschlussfrist von 8 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich angezeigt werden. Proben der beanstandeten Ware sind einzusenden. Bei von uns anerkannten Beanstandungen leisten wir kostenlosen Ersatz.

Dem Käufer bleibt das Recht vorbehalten, bei Fehlschlagen der Ersatzlieferung eine Herabsetzung der Vergütung oder nach seiner Wahl Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen.

Haftung:

Schadenersatzansprüche irgendwelcher Art auch im Zusammenhang mit der Verarbeitung der von uns gelieferten Waren bestehen nur, wenn uns eine grob fahrlässige Vertragsverletzung zur Last fällt oder der Schaden auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragverletzung unserer Erfüllungsgehilfen
beruht. Eine Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist in jedem Fall ausgeschlossen.

Handelsübliche oder geringe, technisch nicht vermeidbare Abweichungen der Qualität, Farbe, Form und des Gewichtes, können nicht beanstandet werden.
Eine Haftung für chemische Reinigungsbeständigkeit, Wasch- und Bügelechtheit sowie Farbechtheit der Artikel und Lichtechtheit der Farben wird nicht übernommen.

"Sollte der Verkäufer für Steuerschulden des Käufers - unter welchen Gesichtspunkten auch immer - in Anspruch genommen werden, behält er sich Regress vor."

 

Erfüllungsort ist für beide Teile 63543 Neuberg. Gerichtsstand ist Hanau am Main, soweit der Kunde Vollkaufmann ist.

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